Der Schaden entspricht dem Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer plus Zinsen - mindestens ab Zeitpunkt der Klageeinreichung. Wie sich das auf die Höhe des zu erwartenden Schadensersatzes auswirkt kann man am besten anhand eine Beispiels aufzeigen.
VW Golf 7, 60.000 km, Neupreis 30.000 Euro, Kaufdatum 2015
Ein solches Auto hat eine Lebenserwartung von 300.000 Kilometern. Da 20 % der möglichen Laufleistung abgefahren wurde, muss sich der Besitzer nach einer gewonnenen Klage auch 20 % vom vollen Schadenersatz (Kaufpreis) abziehen lassen, also 6.000 Euro. da das Verfahren ein Jahr gedauert hat, stehen dem Kläger 4 % von 30.000 Euro zu
- Kaufpreis = 30.000 Euro
- Abzug = 6000 Euro
- Zinserstattung = 1200 Euro
Schadensersatz: 25.200 Euro
Ein fünf Jahre alter Golf 7 wird derzeit für Preise um die 10.000 Euro angeboten. Ihr Mehrwert beträgt 15.200 Euro. Eine Prozesskostenfinanzierung würde jetzt 20 % Provision verlangen, also etwa 5000 Euro. Ihr Vorteil läge dann bei 10.000 Euro.
Bei gebrauchten Fahrzeugen wird als mögliche Laufleistung die Differenz zwischen dem aktuellen Kilometerstand und 300.000 Kilometern als Basiswert angenommen.
Ihre Anwälte