In EA288-Modellen ist recht unzweifelhaft das sogenannte "Thermische Fenster" im Einsatz. Darunter versteht man eine Software, die reguläre Abgasreinigung nur in einem Temperatur-Fenster zwischen 7 und 33 Grad zulässt. Außerhalb dieses Fenster wird die Abgasrückführung abgeschaltet und Abgase werden unbehandelt in Umwelt abgegeben.
Volkswagen argumentiert, dass diese Abschaltung einer EU-Verordnung zum Bauteileschutz vor Überhitzung entspricht. Der Europäische Gerichtshof nennt die Verwendung des Thermischen Fensters unzulässig und wertet das Vorgehen des Konzerns als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung.
Da Volkswagen die Wirkungsweise der Abschaltvorrichtung nicht verheimlicht und der Einsatz des Thermischen Fensters höchstrichterlich als sittenwidrige Schädigung bewertet wird, ist der Ausgang einer Klage nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung vorhersehbar.
Als zweite Abschaltvorrichtung soll die sogenannte Zykluserkennung dafür sorgen, dass die Software erkennt, ob sich ein Auto auf dem Prüfstand befindet.
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